Mittwoch, 30. April 2014

Aufruf zur Beteiligung an der großen Patientenbefragung

Bekommen Menschen, die dauerhaft Heilmittel brauchen, regelmäßig Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie?

Helfen Sie uns ein klares Bild über die Versorgung behinderter und chronisch kranker Menschen mit Heilmitteln zu erhalten. Nur auf der Grundlage Ihrer Hinweise lassen sich Weiterentwicklungen der getroffenen Regelungen in Angriff nehmen, die für Patientinnen und Patienten hilfreich sind.

Worum geht es:

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen keine ausreichende Behandlung mit Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie erhielten oder mühsam darum kämpfen mussten, obwohl die medizinische Notwendigkeit unbestritten war. Der Grund war oft genug die Befürchtung der verordnenden Ärztinnen und Ärzte, ihr Heilmittelbudget zu überziehen und damit einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.

Eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss bewirkt, dass die Gesetzlichen Krankenkassen bei Menschen mit schweren Behinderungen eine langfristige Heilmittelbehandlung genehmigen können. Heilmittel, die bei einer genehmigten langfristigen Heilmittelbehandlung ärztlich verordnet werden, werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Arztpraxen nicht negativ berücksichtigt.

Eine ähnliche Wirkung entfalten die seit 2013 zwischen den Krankenkassen und den Ärzten bundesweit vereinbarten Praxisbesonderheiten. Verordnungen werden als Praxisbesonderheiten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen anerkannt, wenn sie aufgrund einer der vereinbarten Diagnosen ausgestellt wurden.

Beide Regelungen sollten die Versorgung von Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen und einem langfristigen Heilmittelbedarf verbessern und die Hürden zur Verordnung von Heilmitteln für diesen Personenkreis absenken. Mit einer großen Patientenbefragung will die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss deshalb überprüfen, ob die gewünschte und erwartete Wirkung eingetreten ist und ob sich das Verfahren bewährt hat.

Bitte kontaktieren Sie uns per Mail über folgende Adresse: info@schmerzliga.de

Wir schicken Ihnen den Fragebogen in einem barrierefreien pdf-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Der ausgefüllte Fragebogen wird dann durch klicken auf das Feld „Formular senden“ automatisch an die Stabsstelle Patientenbeteiligung weiter geleitet. Einsendeschluss ist der 15.Juli 2014.

Montag, 28. April 2014

NEU für unsere Mitglieder

Sie finden ab sofort im Mitgliederbereich „KompetenzApotheken Schmerz“, die nach PLZ gelistet sind.