Die Deutsche Schmerzliga hat auf einer Pressekonferenz in
Berlin am 15. Juni 2012 die Bundesregierung erneut aufgefordert, stark wirksame
Schmerzmittel von der automatischen Austauschpflicht per Gesetz auszuschließen
und so eine eindeutige Regelung zu treffen. Denn ein aktueller Änderungsantrag
im Rahmen der Novelle des Arzneimittelgesetzes lässt befürchten, dass die
Umsetzung des berechtigten Anliegens der Schmerzpatienten trotz der
Unterstützung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erneut auf
die lange Bank geschoben werden soll.
Die Freude war Ende Mai diesen Jahres groß gewesen, als
der Petitions-Ausschuss des Deutschen Bundestages die Forderung der Deutschen
Schmerzliga unterstützte, starke Schmerzmittel von der automatischen Austauschpflicht
auszunehmen. Denn diese Austauschpflicht führt in vielen Fällen dazu, dass Patienten durch die Umstellung auf ein anderes, wenn auch wirkstoffgleiches Medikament, vermehrt unter Schmerzen oder unerwünschten Nebenwirkungen leiden.
Der Ausschuss hatte die Petition der Patientenorganisation, die
Anfang 2011 von 75.000 Menschen unterstützt worden war, dem Bundesministerium
für Gesundheit als Material überwiesen und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.
„Man halte die Eingabe für geeignet, bei künftigen Überlegungen der
Bundesregierung einbezogen zu werden und nehme das darin vorgetragene Anliegen
sehr ernst“, verlautbarte der Ausschuss.
Die Forderung der Schmerzliga könnte im Rahmen
anstehender Gesetzesänderungen problemlos umgesetzt werden: In den
„Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung“ müsste nur ein Absatz eingefügt
werden: „(1b)Betäubungsmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtmG), Anlage III
sind von der automatischen Austauschpflicht gem. Abs. 1 Satz 1 ausgeschlossen.“
Doch die Regierungsfraktionen scheuen diese eindeutige
Regelung. Stattdessen wurde im jetzt vorliegenden Anderungsantrag eine wachsweiche „Kann-Regelung“ formuliert und vor allem die Entscheidung, ob starke Schmerzmittel von der automatischen
Austauschpflicht ausgenommen werden sollen, der Selbstverwaltung aus
Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen
übertragen. Die Folge ist klar: Das Recht der Patienten auf eine adäquate
Schmerztherapie droht – wieder einmal – im Gezerre um Kosten und Prioritäten
auf der Strecke bleiben.
"Der aktuell vorliegende Änderungsantrag wird in
keiner Weise dem Hauptanliegen der von uns eingebrachten und vom Ausschuss
einstimmig befürworteten Petition gerecht, kritisiert Privat Dozent Dr. Michael
Überall, Präsident der Deutschen Schmerzliga. "Wir sind daher in großer
Sorge, dass durch diese Regelung eine rasche Lösung des Problems zu Gunsten der
betroffenen Patienten erneut in weite Ferne rückt", vermutet die
Ehrenpräsidentin der Patientenorganisation, Dr. Marianne Koch, die die Petition
2011 auf den Weg gebracht hatte. Die Schmerzliga fordert die Bundesregierung daher auf, den ursprünglichen Wortlaut der Petition in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
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